Rufen Sie uns unverbindlich an,
wir sind 24 Std. am Tag für Sie da.
Tel.: 030-54 70 88 20
prüfen wir für Sie, inwieweit Ihnen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen und machen diese für Sie gegen andere Verkehrsunfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen geltend. Wir übernehmen dabei für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite. Sie brauchen selbst keinen Fragebogen ausfüllen.
Grundsätzlich hat der Schädiger/Unfallverursacher dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Die Schadenshöhe wird in der Regel mittels eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens ermittelt. Bei der Vermittlung eines geeigneten Kfz-Sachverständigen sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich. Die Begutachtung kann auch hier vor Ort im Büro-Gebäude von qualifizierten Kfz- Sachverständigen erfolgen. Für Sie entfallen dabei lästige Anfahrtswege.
Sofern Sie oder Mitinsassen bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, besteht ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Bei der Ermittlung der Höhe und der Durchsetzung des Schmerzensgeldes sind wir Ihnen gerne behilflich.